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Kaufm. Mitarbeiter (m/w/d)
Immobilienkaufmann (m/w/d)


Wir bieten Ihnen ein abwechslungsreiches Aufgabenfeld im Bereich der Vermietung und Verwaltung von privaten und gewerblichen Immobilien.
Kaufm. Erfahrungen in der Immobilienwirtschaft sind von Vorteil.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail an: bewerbung@vilsmeier.de

Begriffe von A bis Z verständlich erklärt

Hier finden Sie unser Immobilien-Glossar: kurz, klar und nach Kategorien sortiert. Von Makler & Verkauf über Immobilienbewertung, Bauträger & Neubau und Hausverwaltung bis zu Versicherungen & Finanzierung erklären wir zentrale Begriffe klar und verständlich.

Makler & Verkauf Maklersprache verstehen

B

Besichtigungstermin

Abgestimmter Vor-Ort-Termin, bei dem Interessentinnen und Interessenten Zustand, Raumaufteilung und Lage prüfen können. Dabei lassen sich offene Fragen klären und Entscheidungsgrundlagen für Gebot oder Mietzusage schaffen.

Bonitäts- und Finanzierungsprüfung

Überprüfung, ob Interessenten zahlungsfähig sind und eine realistische Finanzierungsbestätigung vorliegt. Das reduziert Ausfallrisiken und beschleunigt die Abwicklung bis zum Notartermin.

E

Eigentümer

Person oder Gesellschaft, die eine Immobilie verkauft oder vermietet. Sie stellt Unterlagen bereit, entscheidet über den Angebotspreis sowie die Auswahl der Interessenten und schließt den Vertrag.

Exposé

Zentraldokument zur Immobilie mit Beschreibung, Kerndaten, Grundrissen, professionellen Fotos und Pflichtangaben (z. B. Energiekennwerte). Es dient Interessenten als Grundlage für die Auswahl und Vorbereitung von Besichtigungen.

I

Immobilienbewertung

Fachliche Einschätzung des aktuellen Marktwerts als Basis für die Preisstrategie und die Vermarktung. Sie beginnt häufig mit einer kostenfreien Ersteinschätzung und wird durch einen Vor-Ort-Termin mit Prüfung von Zustand, Ausstattung und Mikrolage präzisiert.

K

Kaufpreisverhandlung

Strukturiertes Herstellen eines Einvernehmens zu Preis und Bedingungen zwischen Verkäufer und Käufer. Transparenz über Unterlagen, Fristen und Finanzierung ist dabei wesentlich.

Kaufvertrag / Mietvertrag

Rechtlich bindende Vereinbarung über den Eigentumsübergang bzw. die Nutzung einer Immobilie. Inhalt, Fristen und Pflichten werden vor Unterzeichnung bzw. Beurkundung eindeutig festgelegt.

Käufer

Person oder Unternehmen, das eine Immobilie erwirbt. Übliche Schritte: Finanzierungsbestätigung, Besichtigung, Angebotsabgabe, Notarvertrag, Zahlung nach Fälligkeitsmitteilung und Eigentumsumschreibung; bei Neubau zusätzlich Zahlungsplan nach MaBV und Abnahme.

M

Marketingkonzept

Objektspezifische Strategie, die Zielgruppen, Kanäle (z. B. Portale, Kartei), Botschaften und Timing definiert. Ziel ist, passende Interessenten effizient zu erreichen und den bestmöglichen Preis zu erzielen.

Mietobjekte

Zur Miete angebotene Wohnungen, Häuser und Gewerbeflächen. Angaben zu Miete, Nebenkosten, Kaution und Ausstattungsmerkmalen ermöglichen eine schnelle Vorauswahl.

N

Neutral & seriös

Grundsatz der Vermittlung, Interessenkonflikte zu vermeiden, Pflichten offen zu kommunizieren und beide Vertragsparteien sachlich zu informieren. Das erhöht Fairness und Rechtssicherheit im Prozess.

Notartermin

Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar; damit werden Eigentumsübertragung und Zahlungsabwicklung rechtsverbindlich eingeleitet. Anschließend erfolgen u. a. Auflassungsvormerkung, Fälligkeitsmitteilung und später die Grundbuchumschreibung.

O

Objektfotos

Professionelle Innen- und Außenaufnahmen, die Zustand, Helligkeit und Ausstattung realistisch zeigen. Gute Fotografie erhöht Reichweite, Qualität der Anfragen und Abschlusswahrscheinlichkeit.

Ü

Übergabe

Abschluss des Verkaufs- oder Vermietungsprozesses mit Schlüssel- und Zählerstandübergabe. Ein Übergabeprotokoll dokumentiert Zustand, übergebene Unterlagen und eventuelle Restarbeiten.

V

Verkaufsobjekte

Zum Kauf angebotene Immobilien, z. B. Häuser, Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten in Straubing und Umgebung. Sie sind üblicherweise mit Preis, Lage, Flächen und Ausstattungsmerkmalen ausgewiesen.

Vermietung

Gesamtablauf von der Mietersuche über Besichtigungen und Bonitätsprüfung bis zur Vertragsgestaltung und protokollierten Übergabe. Klare Unterlagen und transparente Kommunikation verkürzen die Vermietungsdauer.

Verkäufer

Eigentümer, der Haus, Wohnung oder Gewerbe veräußert. Er entscheidet über Angebotspreis, Unterlagenfreigabe, Terminvorgaben und die Annahme eines Kaufangebots; Makler übernimmt Bewertung, Vermarktung, Verhandlungen und die Vorbereitung bis zum Notartermin.

Immobilienbewertung Fachbegriffe einfach erklärt

E

Ersteinschätzung

Kostenfreie, unverbindliche Startbewertung auf Basis weniger Eckdaten wie Lage, Größe, Baujahr und Zustand. Sie liefert eine realistische Preisspanne und dient als Grundlage für die weitere Planung.

Energieausweis

Dokument zur energetischen Qualität eines Gebäudes mit Kennwerten (z. B. Endenergiebedarf/-verbrauch). Pflichtangaben gehören in Exposé und Inserat und können sich auf Preisfindung und Finanzierung auswirken.

M

Marktdaten (regional)

Tatsächlich erzielte Vergleichspreise und Nachfrageinformationen aus Straubing und Umgebung. Sie helfen, realistische Angebotspreise festzulegen und Vermarktungszeiten besser einzuschätzen.

Mikrolage

Unmittelbares Umfeld der Immobilie wie Straße, Lärm, Nahversorgung und Verkehrsanbindung. Sie wirkt stark auf Preis, Zielgruppenansprache und Vermarktungsdauer.

O

Online-Bewertung

Digitale Datenerfassung, die schnell eine erste Preiseinschätzung ermöglicht. Sie ersetzt den Vor-Ort-Termin nicht, verkürzt aber den Weg zur fundierten Bewertung.

Ortstermin (Vor-Ort-Termin)

Besichtigung durch die bewertende Person, um Zustand, Ausstattung, Grundrisse und Lagebesonderheiten zu prüfen. Das Ergebnis ist eine belastbare Grundlage für Verkauf oder Finanzierung.

V

Verkehrswertermittlung

Detaillierte Wertermittlung nach anerkannten Verfahren (z. B. Vergleichs-, Ertrags-, Sachwert). Sie wird für Verkaufsentscheidungen, Banken und rechtliche Anlässe genutzt.

Vergleichswert

Ableitung des Marktwerts aus Preisen ähnlicher, kürzlich verkaufter Objekte in vergleichbarer Lage und Ausstattung. Das Verfahren ist praxisnah und bei Wohnimmobilien besonders gebräuchlich.

Bauträger & Neubau Wichtige Begriffe von A bis Z

A

Abnahme (Teil-/Schlussabnahme)

Gemeinsame Prüfung der fertiggestellten Bauleistungen; festgestellte Mängel werden protokolliert. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, und die Nutzung geht auf die Käufer über.

B

Bemusterung

Auswahl von Materialien und Ausstattungsvarianten wie Bodenbeläge, Sanitär oder Elektropositionen. Der Umfang ist projekt- und baufortschrittsabhängig und wird im Exposé/Bemusterungskatalog beschrieben.

Baubeschreibung

Verbindliche Auflistung aller Bauleistungen, Materialien und Standards eines Projekts. Sie definiert den geschuldeten Leistungsumfang und ist Referenz für Angebot, Vertrag und Abnahme.

Bauträgervertrag

Notarieller Kaufvertrag über eine neu zu errichtende Einheit (z. B. Wohnung, Reihen-/Doppelhaus). Er enthält Zahlungsplan, Termine, Rechte/Pflichten und verweist regelmäßig auf MaBV und Baubeschreibung.

E

Energieausweis

Angaben zu Dämmung, Heizung und Lüftung sowie zur energetischen Einstufung des Gebäudes. Der Ausweis dokumentiert Kennwerte und unterstützt die Einschätzung zukünftiger Betriebskosten.

Exposé

Projektunterlage mit Einheitenliste, Grundrissen, Lageplan, Ausstattungsstandard, Preisen und Zeitplan. Sie dient der Auswahl, Reservierung und Vertragsvorbereitung.

F

FIABCI Prix d’Excellence (2022)

Branchenpreis, mit dem das Projekt „An der Alten Brauerei Dietl“ ausgezeichnet wurde (Sonderpreis „Langer Atem“). Die Auszeichnung würdigt nachhaltige, innovative und städtebaulich gelungene Entwicklungen.

Fertigstellung (Erstbezug)

Geplanter Abschluss der Bauarbeiten mit Übergang zur schlüsselfertigen Nutzung. Termin und Meilensteine werden im Projektverlauf kommuniziert und im Vertrag referenziert.

Förderung (KfW)

Öffentliche Programme, die bei bestimmten Effizienzstandards und Voraussetzungen in Betracht kommen. Sie können Zinsvorteile oder Zuschüsse bieten und werden projektspezifisch geprüft.

K

Kaufnebenkosten (Bayern)

Zusatzkosten neben dem Kaufpreis: insbesondere Grunderwerbsteuer (Bayern), Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Stellplatz/Tiefgarage und Sonderwünsche. Sie sollten frühzeitig in der Finanzierung berücksichtigt werden.

L

Lageplan / Grundrisse

Planunterlagen zur Position des Gebäudes/der Einheit und zur Raumaufteilung. Sie sind entscheidend für Auswahl, Nutzungskonzept und Finanzierungsunterlagen.

M

MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)

Regelt u. a. den Zahlungsfluss nach Baufortschritt: Raten werden erst fällig, wenn definierte Bauabschnitte hergestellt sind. Das erhöht Transparenz und Käufersicherheit.

Meilensteine (Baufortschritt)

Projektabschnitte wie Rohbau, Fenster/Dach oder Innenausbau. Sie strukturieren Terminplanung, Kommunikation und Zahlungsplan.

R

Reservierung

Zeitlich befristete Bindung einer konkreten Einheit vor dem Notartermin. Bedingungen und Dauer werden projektspezifisch festgelegt und schriftlich bestätigt.

T

Teilungserklärung (WEG-Neubau)

Rechtsdokument, das Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Nutzungen sowie Kosten- und Stimmrechte regelt. Es bildet die Grundlage für Eigentumswohnungen und ist für Verkauf und Finanzierung erforderlich.

Tiefgarage / Stellplatz

Separat ausgewiesene Stellplätze für Pkw, häufig als eigene Kostenposition. Sie beeinflussen Gesamtbudget, Alltagstauglichkeit und Vermietbarkeit.

Ü

Übergabe (schlüsselfertig)

Aushändigung der fertigen Einheit mit Schlüsseln und Revisionsunterlagen. Ein Übergabeprotokoll dokumentiert Zustand, Zählerstände und etwaige Restarbeiten.

Z

Zahlungsplan (nach MaBV)

Ratenplan, der Zahlungen fest an erreichte Bauabschnitte koppelt. Er schafft Planbarkeit für Käufer und sichert die projektgerechte Mittelverwendung.

Hausverwaltung (WEG & Mietverwaltung) Begriffe verständlich erklärt

B

Betriebskostenabrechnung

Abrechnung der umlagefähigen Kosten gegenüber Mieterinnen und Mietern nach gesetzlichen und vertraglichen Regeln. Nachvollziehbarkeit und Fristen sind dabei zentral.

Beirat (Verwaltungsbeirat)

Gewähltes Gremium der Eigentümergemeinschaft zur Unterstützung und Kontrolle der Verwaltung. Es bereitet Beschlüsse vor, prüft Unterlagen und fördert die Kommunikation.

D

Digitale Hybridversammlungen

Eigentümerversammlungen mit kombinierter Präsenz- und Online-Teilnahme. Das erleichtert die Beteiligung und erhöht die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft.

Dokumenten-Management (EDV-Software)

Digitale Organisation von Verträgen, Abrechnungen und Beschlüssen. Sie beschleunigt Auskünfte und reduziert Fehlerquellen.

E

Eigentümerversammlung

Zentrales Entscheidungsorgan der WEG, in dem Haushalt, Instandhaltungen und Verwaltungsfragen beschlossen werden. Protokolle und Beschlüsse sind wichtige Referenzdokumente.

Einheiten (WEG & Gewerbe)

Gesamtheit der verwalteten Wohnungen, Häuser und Gewerbeflächen einer Anlage. Kennzahlen (z. B. Anzahl, Größe) unterstützen Planung und Budgetierung.

G

Gewerbliche Einheit

Nicht wohnwirtschaftliche Einheit in einer WEG, z. B. Laden, Büro oder Praxis (meist Sondereigentum). In der Verwaltung gelten die WEG-Regeln fürs Gemeinschaftseigentum; Kostenverteilung und Nutzung können abweichen (z. B. Öffnungszeiten, Werbeanlagen). In der Mietverwaltung oft eigene Vereinbarungen zu Betriebskosten und Mieterhöhungen (Index/Staffel).

I

Inkasso

Einzug offener Forderungen wie Hausgeld oder Mieten einschließlich Mahnwesen. Ein strukturiertes Vorgehen stabilisiert die Liquidität der Gemeinschaft.

K

Kautionsverwaltung

Treuhänderische Verwaltung von Mietsicherheiten nach gesetzlichen Vorgaben. Sie stellt eine korrekte Abwicklung bei Ein- und Auszug sicher.

Kommunikation (Beiräte/Mieter)

Organisierte Informations- und Abstimmungswege zwischen Verwaltung, Eigentümern und Mietern. Gute Erreichbarkeit und schnelle Reaktionszeiten fördern reibungslose Abläufe.

M

Mieter

Person oder Unternehmen, das eine Immobilie zeitweise nutzt und dafür Miete zahlt. Rechte und Pflichten ergeben sich aus Mietvertrag und Gesetz (z. B. Sorgfaltspflichten, Betriebskosten, Hausordnung); Übergabe und Rückgabe werden protokolliert.

O

Online-Portal

Digitaler Eigentümerzugang zum Abruf von Unterlagen, Mitteilungen und Terminen. Er schafft Transparenz und reduziert Rückfragen.

Ortsansässige Fachfirmen

Regionale Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe für Instandhaltung und Reparaturen. Vertrautheit mit Objekt und Umfeld verkürzt Reaktionszeiten und verbessert Qualität.

S

Service (Fullservice)

Komplettbetreuung von WEG- bis Mietverwaltung einschließlich Neuvermietung, Betriebskostenabrechnung, Instandhaltungsplanung und Kommunikation. Ziel ist eine rechtssichere, wirtschaftliche und vorausschauende Betreuung.

V

Vermieter

Eigentümer, der eine Wohnung, ein Haus oder eine gewerbliche Einheit vermietet. Typische Schritte: Mietersuche, Bonitätsprüfung, Mietvertrag, Übergabe; in der Verwaltung u. a. Betriebskostenabrechnung und Kautionsverwaltung.

Z

Zertifizierter Verwalter

Sachkundenachweis nach Wohnungseigentumsgesetz. Er bestätigt fachliche Qualifikation und ist häufig Voraussetzung für die Bestellung.

Immobilien Kaufen, Mieten und mehr erklärt

E

Eigentumswohnung

Wohnung im Sondereigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, verbunden mit einem Anteil am Gemeinschaftseigentum. Rechte, Pflichten und Nutzungen ergeben sich aus Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.

Einfamilienhaus

Eigenständiges Wohngebäude für einen Haushalt, meist mit eigenem Grundstück. Es bietet hohe Privatheit und wird individuell bewirtschaftet.

Erschließung

Herstellung der technischen und verkehrlichen Infrastruktur (z. B. Straßen, Wasser, Strom). Erst dadurch werden Grundstücke bebaubar und nutzbar.

G

Gewerbeimmobilie / Gewerbefläche

Nicht wohnwirtschaftlich genutzte Einheit wie Büro, Praxis oder Laden. Vertragslaufzeiten, Nebenkosten und Ausbau variieren stärker als im Wohnbereich.

Grundstück

Bodenfläche mit eigenem Grundbuchblatt, bebaut oder unbebaut. Lage, Größe und planungsrechtliche Rahmenbedingungen bestimmen die Nutzungsmöglichkeiten und den Wert.

M

Mietwohnung

Zu Wohnzwecken vermietete Einheit; Rechte und Pflichten ergeben sich aus Mietvertrag und Gesetz. Betriebskosten, Kaution und Regelungen zur Nutzung sind vertraglich festgelegt.

Mehrfamilienhaus

Wohngebäude mit mehreren eigenständigen Einheiten. Es kann vollständig vermietet werden oder in Eigentumswohnungen aufgeteilt sein.

Mietobjekte

Zur Miete angebotene Wohnungen, Häuser und Gewerbeflächen in einer Region. Angaben zu Miete, Nebenkosten, Kaution und Ausstattung erleichtern die Vorauswahl.

V

Vormerkung (Interessenliste)

Unverbindliche Aufnahme als Interessent für angekündigte Einheiten oder Projekte. Sie ermöglicht frühzeitige Information und Reservierungsmöglichkeiten vor dem öffentlichen Vertrieb.

Versicherungen & Finanzierung Wichtige Begriffe im Überblick

A

Altersvorsorge

Finanzielle Absicherung für den Ruhestand durch private oder betriebliche Lösungen. Möglich sind z. B. Renten- und Lebensversicherungen, fondsgebundene Varianten oder bAV-Modelle; Ziel ist ein planbares Zusatzeinkommen und Risikoschutz.

F

Finanzierung

Bereitstellung von Fremdmitteln (Darlehen) für Kauf oder Neubau mit Parametern wie Zins, Tilgung, Laufzeit und Zinsbindung. Eine solide Struktur sorgt für planbare Raten und ausreichende Liquidität.

K

Kapitalanlage

Anlageformen zur Vermögensbildung oder -sicherung, etwa fondsgebundene Policen, Sparpläne oder immobiliennahe Investments. Wichtige Kriterien sind Risiko, Rendite, Liquidität und Anlagehorizont.

P

Produktportfolio

Gesamtheit der angebotenen Versicherungs- und Finanzierungsleistungen für Privat- und Gewerbekunden. Dazu zählen u. a. Sach-, Haftpflicht-, Lebens- und Unfallversicherungen sowie Finanzierungslösungen rund um die Immobilie.

S

Sachversicherungen

Versicherungen, die Sachwerte gegen Schäden absichern – z. B. Wohngebäude, Hausrat oder gewerbliches Inventar. Typische Risiken: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschäden; Deckung und Selbstbehalte werden vertraglich festgelegt.

U

Umfassender Versicherungsschutz

Individuell kombinierte Policen, die die wesentlichen Risiken abdecken – von Sach- und Haftpflichtschutz über Unfall- bis zur Absicherung von Einkommen/Alter. Ziel ist ein stimmiges Gesamtpaket ohne Lücken oder Doppelversicherungen.